Brandschutzkonzepte müssen in Nordrhein-Westfalen für sogenannte Sonderbauten zwingend (als Bauvorlage) erstellt werden. Als Sonderbauten gelten Gebäude, die einer besonderen Art oder Nutzung - also nicht einer Wohnnutzung - dienen sollen.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2018 schreibt im § 68 für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 vor, dass die Übereinstimmung der Bauvorlagen mit den Vorgaben der BauO NRW 2018 durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen überprüft wird.
2021 hat Herr Rodemann die Qualifikation als Prüfingenieur für Brandschutz vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Damit ist das Büro nun in der Lage weitere Aufgaben für die Bauaufsichtsämter zu übernehmen. Hier ist vornehmlich die Prüfung von Brandschutzkonzepten und die Überwachung der Umsetzung dieser zu nennen.
Fachbauleitung Brandschutz
Wird ein Brandschutzkonzept erstellt, so fordert die untere Bauaufsicht in der Regel, dass die Umsetzung vor Ort fachlich betreut und kontrolliert wird. Für die Abnahme des Gebäudes wird dann eine entsprechende Bescheinigung verlangt.
Flucht- und Rettungspläne sind eine leicht verständliche grafische Darstellung eines Gebäudes aus der die Fluchtwege und die Lage von Einrichtungen zur Brandbekämpfung / Erste Hilfe hervorgehen. Wir erstellen die Pläne nach den Vorgaben der DIN ISO 23601 farbig im Format A 4 bis A 0.
Feuerwehrpläne sind grafische Darstellungen eines Gebäudes bzw. Gebäudekomplexes in denen alle wichtigen Informationen für den Einsatz der Feuerwehr gut übersichtlich und damit schnell erfassbar dargestellt sind.