Brandschutzkonzepte müssen in Nordrhein-Westfalen für sogenannte Sonderbauten zwingend (als Bauvorlage) erstellt werden. Als Sonderbauten gelten Gebäude, die einer besonderen Art oder Nutzung - also nicht einer Wohnnutzung - dienen sollen. Zum Beispiel fallen hierunter Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Versammlungsstätten, Industriebauten, Garagenanlagen, Schulen, große Verwaltungsgebäude und Ähnliches.
Sie umfassen alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:
- Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
- Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
- Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.
Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.
Unsere Brandschutzkonzepte sind in höchstem Maße Schutzzielorientiert erstellt. Das bedeutet, dass in jedem Fall versucht wird einen größtmöglichen Konsenz zwischen den erforderlichen Maßnahmen und den hieraus für den Bauherrn entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu finden.